Grundstücksbesitzer sind für die Verkehrssicherheit ihres Baumbestandes verantwortlich.

Um im Schadensfall gegenüber etwaigen Ansprüchen von Dritten abgesichert zu sein, sollten in regelmäßigen Abständen Sichtkontrollen erfolgen.

Dem „Baumlaien“ mag es teilweise möglich sein sicherheitsrelevante Defekte erkennen zu können. Die Beurteilung der Schwere eines Schadsymptoms jedoch sollte durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.

Baumfällung - Morbach Baumpflege

Wir führen für Sie diese visuellen Baumbeurteilungen in Form von Ersterfassungen und Regelkontrollen durch. Ermittelte Schäden werden hierbei dokumentiert und bewertet. Falls die Verkehrssicherheit betreffende Defekte oder andere Pflegerückstände ermittelt wurden, leiten wir mögliche Sicherungs- und Pflegmaßnahmen für Sie ab.

Unsere Mitarbeiter arbeiten hierbei sehr nahe an der „Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinien“ der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Diese Methode zur Dokumentation und Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist in Deutschland rechtserprobt und wird in unserer Branche als Stand der Technik angesehen.

Ersterfassung

Bei der ersten Kontrolle eines Baumbestandes werden alle nennenswerten Gehölze erfasst und auf eine Vielzahl von Faktoren überprüft. Dabei sind folgende Bestandteile einer Ersterfassung üblich:

  • Erfassung der Stammdaten (Baumart, Alter, Standort)
  • Erfassung der Baumgeometrie (Baumhöhe, Stammumfang, etc.)
  • Erfassung von Schäden und Defekten
  • Vitalitätsbeurteilung
  • Anfertigung einer Standortkarte (Lage, Baumnummer)
  • Ggf. Fotodokumentation von Defekten
  • Ggf. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit

Regelkontrolle

Die etwas weniger aufwendige Regelkontrolle dient der kontinuierlichen Überprüfung der Verkehrssicherheit, auf Basis der erfassten Daten einer Erstaufnahme. Dabei ist das angewendete Kontrollintervall abhängig von mehreren Faktoren:

  • Gesundheitszustand: frei von Defekten, leicht- oder stark geschädigt
  • Sicherheitserwartung des Verkehrs: hoch oder gering
  • Entwicklungsphase des Baumes: Jugend-, Reife- oder Altersphase

Je nachdem in welche Kategorie ein Baum eingeordnet wird, leitet sich daraus ein Kontrollintervall von 1-3 Jahren ab.

Verkehrssicherungspflicht

Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, werfen immer wieder die Frage auf, wer für einen entstanden Schaden aufkommen muss.

Ein Einleitungssatz des für die Baumkontrolle zugrundeliegenden Regelwerks „Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinien (2010)“ formuliert hierzu:

„Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, d.h., für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Dies schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume ein. Der Baumeigentümer ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.“

In einem Schadensfall leitet sich die Haftung eines Baumbesitzers aus dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (§823 und §826) ab. Das BGB führt dazu aus, dass eine Schadensersatzpflicht abgewendet werden kann, wenn der Besitzer die für den Verkehr „notwendige Sorgfalt“ eingehalten hat.

Dem Laien wird für diese Aufgabe in den meisten Fällen die notwendige Fachkunde fehlen. Die regelmäßige Überprüfung durch einen ausgebildeten Baumkontrolleur, im Rahmen einer turnusmäßigen Regelkontrolle, schafft Ihnen hierfür eine rechtssichere Abhilfe.